Die Prüfberechtigung wird erteilt, wenn eine Schulung zur Einweisung in die Regularien des DSA absolviert wurde. Neu ab 2019 ist, dass diese Schulung in 2 Teilabschnitten gegliedert ist. Wir erreichen damit zeitlich kürzere Präsenztage für die Absolventen.
DSA Teil 1 - online Schulung (Dauer: 7 Lerneinheiten)
- Eine Anmeldung über das LSB-Bildungsportal ist nicht notwendig!
- Aneignung des DSA-Grundlagenwissens autodidaktisch über ein ganzjährig zur Verfügung stehendes Online-Schulungsmodul.
- Nach erfolgreichem Absolvieren des Fragenkomplexes im Online-Schulungsmodul wird die Teilnahmebescheinigung zum Selbstausdrucken freigeschaltet.
- Zugangsvoraussetzung: Jedermann
- Zugangslink: sportbildung-online (Nach erfolgreicher Anmeldung bitte rechts auf den Button „Bundesland M-V“ klicken!)
- Erläuterungen für Teilnehmer: Anleitung DSA Online-Modul (unbedingt durchlesen)
DSA Teil 2 - Sportpraxis (4 LE)
- Es ist ein Präsenztag, d.h. an diesem Tag ist die Anwesenheit Pflicht.
- Termine für 2021: 17. April oder 23. Oktober
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Präsenztages wird der Prüferausweis überreicht und damit die Prüfberechtigung erteilt.
- Zugangsvoraussetzungen: Ausbildung als Übungsleiter/Trainer bzw. in Bewegungsberufen und Teilnahmebescheinigung des Online-Schulungsmoduls.
- Anmeldung über das Bildungsportal ist notwendig (B – Fortbildungen – sportartübergreifend).
Zusätzliches Angebot: DSA inklusiv (8 LE)
- Ein Präsenztag zum Erwerb der Prüfberechtigung für das DSA für Menschen mit Behinderungen.
- Termin für 2021: 24. Oktober
- Zugangsvoraussetzung: Nur für DSA-Prüfer
Hinweis für Sportlehrer und Diplomtrainer
Die Prüfberechtigung wird auf Antrag erteilt. Eine Teilnahme an der Prüferschulung ist nicht erforderlich.
Bitte reichen Sie den Prüferantrag ein.